§1 Aufnahme
1.1 Betreuungsvertrag:
Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundebetreuung Freilauf wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist der Hundeservice jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit der Hundebetreuung Freilauf einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Aufnahmebedingungen:
a) Eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung
b) Eine aktuelle Schutzimpfung des Hundes/der Hunde
c) Keine ansteckenden Krankheiten des Hundes/der Hunde
d) Keine läufigen Hündinnen
e) Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Dafür benötigen wir jedoch von Ihnen, dem/r Tierbesitzer/In, vollständige und ehrliche Information über alle Besonderheiten, die Ihr Tier betreffen. Insbesondere Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren sind uns unbedingt spätestens beim Probetag des Tieres mitzuteilen und im Aufnahmebogen zu notieren. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
f) Für die Pension werden ausschließlich Hunde aufgenommen, die zu einem persönlichen Vorstellungstermin erschienen sind und eine schriftliche Aufnahmebestätigung (Betreuungsvertrag) sowie eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben.
Zu Punkt a) und b): Nachweise sind jeweils beim Erstkontakt vorzulegen, und nach Ablauf des Impfdatums bzw. Änderung der Haftpflichtversicherung.
Zu Punkt c) und d): Dies ist täglich vor Abgabe des Hundes zu bestätigen.
§ 2 Haftungsausschluss
a) Bei bewusstem Verschweigen von Untugenden des Hundes gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Besitzers.
b) Falls ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Tiere darstellt, behält sich die Hundebetreuung Freilauf das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. Die Hundebetreuung Freilauf übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
c) Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin bei der Hundebetreuung Freilauf abgeben und dies der Betreuungsperson verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
d) Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
e)
In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches
Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen übernimmt die Hundebetreuung Freilauf keine Haftung dafür.
Es kommt der Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung für alle evtl. Schäden auf. Die Hundebetreuung Freilauf darf in diesem Zusammenhang auch die persönlichen Daten des Kunden weitergeben.
Die Hundebetreuung Freilauf schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
f) Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich ein Hund dennoch eigenständig befreit, oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entwischt, übernimmt die Hundebetreuung Freilauf keine Haftung.
g) Der Hundeeigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundebetreuung Freilauf ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
h) Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die während der Betreuung entstehen. Es wird keine Haftung über Schäden und/oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde übernommen. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.
i) Für das Versterben eines Tieres - während der Obhut - übernimmt die Hundebetreuung Freilauf keine Haftung.
j) Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände der Hundebetreuung Freilauf nur bis zum ausgeschilderten Empfangsbereich zu betreten. Zutritt zum weiteren Betriebsgelände ist ohne Einverständnis oder Aufforderung des Personals nicht erlaubt und erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr und mit Rücksichtnahme auf Anwohner und andere Kunden.
§ 3 Rechte der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf
a) Die Hundebetreuung Freilauf hat das Recht, einen Hund auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen/abzusagen. Die Hundebetreuung Freilauf behält sich das Recht vor, aus Gründen der Unverträglichkeit, Leistungsstörungen, Läufigkeit der Hündin oder höherer Gewalt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Betreuung des Hundes vorzeitig zu beenden.
b) In der Hundebetreuung Freilauf werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Hundebetreuung Freilauf praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Der Hundehalter wurde über die Vor- und Nachteile dieser Haltungsform informiert. Die Hundebetreuung Freilauf ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.
c) Die Hundebetreuung Freilauf ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern.
d)
Hält der zuständige Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung eines
Hundes während der Betreuungszeit für erforderlich, so willigt der Hundehalter mit Abgabe des Tieres ein, dass der Betreuer den Hund in eine ihm sinngemäß erscheinende tierärztliche Behandlung
verbringen kann.
Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. (Arbeitsausfall; Fahrtkosten; Tierarztrechnung etc.).
Der Betreuer wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren und wenn das nicht möglich ist, in bester Absicht für das Wohl des
Tieres zu handeln.
e) Für den Fall, dass das in der Tagesstätte zu betreuende Tier nicht innerhalb der Geschäftszeiten aus der Unterbringung abgeholt wird, ist die Hundebetreuung Freilauf berechtigt einen pauschalen Stundensatz von 25 Euro pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen und den Hund nach 3 Tagen anderweitig abzugeben(z.B. Tierheim, Pensionen). Das Tierheim wird von der Hundebetreuung Freilauf ausgesucht. Alle Kosten, die dadurch entstehen gehen zu Lasten des Halters.
f) Bei Nichteinhaltung der Hol- & Bringzeit der Pensionshunde wird seitens Hundebetreuung Freilauf ein Aufpreis von 50 Euro in Rechnung gestellt. Falls der zu betreuende Hund nach 3 Tagen des vereinbarten Abholtags nicht abgeholt wurde, erlaubt sich die Hundebetreuung Freilauf den Hund anderweitig abzugeben(z.B. Tierheim, Pensionen). Das Tierheim wird von der Hundebetreuung Freilauf ausgesucht. Alle Kosten, die dadurch entstehen gehen zu Lasten des Halters.
g) Vom Hund beschädigte Gegenstände der Hundebetreuung Freilauf werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
h) Die Hundebetreuung Freilauf hat das Recht, den Hund / die Hunde erst zu einem Pensionsaufenthalt aufzunehmen, wenn der Hund im Vorfeld ein oder mehrere Tage zur Eingewöhnung in der Tagesbetreuung und für eine oder mehrere Probenächte abgegeben wurde.
§ 4 Vertragliche Richtlinien
a) Innerhalb der Monatspauschalen hat Ihr Hund einen garantierten Platz in der Hundebetreuung Freilauf. Eine Monatspauschale beginnt jeweils mit dem ersten Werktag eines Kalendermonats und endet mit dem letzten Werktag des gleichen Monats. Der Monatsbeitrag ist eine Pauschale. Es werden keine Fehltage angerechnet - ausgenommen sind vertraglich festgehaltene Sondervereinbarungen. Die Hundebetreuung Freilauf hat jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht eine Monatsbetreuung vorzeitig zu beenden.
Noch unverbrauchte Guthaben werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet. Die Kündigung der Monatspauschale durch den Hundehalter erfolgt bis spätestens zum 10. Tag des Monats für das Folgemonat.
b)
Zahlungskonditionen:
Die Bezahlung erfolgt im Voraus. Änderungen der Zahlungskonditionen müssen vertraglich festgehalten werden.
Bei Erstbesuchern ist
Barzahlung erforderlich, bei Dauergästen ist es möglich einen Dauerauftrag, Überweisung oder das Lastschriftverfahren zu benutzen.
- Der Pensionsaufenthalt ist im Voraus spätestens am Tag der Abgabe des Hundes zu entrichten.
- Die Bezahlung der Monatspauschalen erfolgt am Anfang des Monats per Dauerauftrag oder
Einzugsermächtigung bis spätestens zum 5. Werktag des Monats.
- Einzelne Tage oder einzelne Stunden in der Hundebetreuung Freilauf sind am Tag der Betreuung
im Voraus in bar zu entrichten.
- Erscheint/Erscheinen der Hund/ die Hunde einer Monatspauschale öfter als gebucht, sind die zusätzlichen
Tage bzw. Stunden im Voraus in bar zu entrichten. Preise: 4 – 6 Stunden = 20,00 €;
6 – 10 Stunden = 25,00 €
c) Stornobedingungen:
Eine Absage oder Verschiebung eines oder mehrerer Betreuungstage für die Tagesbetreuung durch den Teilnehmer muss spätestens 2 WERKTAGE vor dem ersten Betreuungstag erfolgen. Erfolgt dies später oder gar nicht, werden die entsprechenden Betreuungstage zu 80% berechnet. Stornierungen oder Verschiebungen eines gebuchten Pensionsaufenthaltes sind bis zu 4 Wochen im Voraus vor dem ersten Betreuungstag kostenlos. Bei Stornierungen 28 – 21 Tage vor dem ersten Betreuungstag werden 30% des Betreuungsbetrages berechnet. 21—14 Tage vor dem ersten Betreuungstag werden 60% des Betreuungsbetrages berechnet. Bei Stornierung oder Verschiebung weniger als 14 Tage vor dem ersten Betreuungstag bzw. bei Nichterscheinen des Pensionsgastes werden 80% des Betreuungsbetrages berechnet.
Muss der Pensionsaufenthalt vorzeitig beendet werden (z.B. durch Läufigkeit der Hündin, Verhaltens-auffälligkeiten eines Hundes, Krankheit, etc.) erfolgt KEINE Rückerstattung des Betreuungsbetrages.
Muss die Tagesstättenbetreuung unterbrochen werden (z.B. Krankheit, Läufigkeit, etc.) besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten.
d) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit in der Hundebetreuung Freilauf Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
e) Zahlungsfristen:
Liegt ein Zahlungseingang nicht spätestens zu dem in der Rechnung vereinbarten Zahlungstermin vor, kann die Hundebetreuung Freilauf vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundebetreuung Freilauf und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
BITTE BEACHTEN SIE DIE REGELN AM HUNDEPLATZ. Zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Hunde!
a) Türen immer schließen.
b) Hunde außerhalb des Auslaufs immer an der Leine führen.
c) Parkplatz so nutzen, dass andere Kunden auch noch parken können.
d) Der Eintritt in das Gelände ist erst nach Erlaubnis des Personals erlaubt.
Bei Regelverstoß freuen wir uns über 5.- in unserer Kaffeekasse J
Stand: November 2025