Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

§1 Aufnahme

 

  1. Betreuungsvertrag:

Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundetagesstätte / -Pension Freilauf wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist der Hundeservice jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

  1. Aufnahmebedingungen:

  1. Eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung

  2. Eine aktuelle Schutzimpfung des Hundes/der Hunde

  3. Keine ansteckenden Krankheiten des Hundes/der Hunde

  4. Keine läufigen Hündinnen

  5. Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Dafür benötigen wir jedoch von Ihnen, dem/r Tierbesitzer/In, vollständige und ehrliche Information über alle Besonderheiten, die Ihr Tier betreffen. Insbesondere Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren sind uns unbedingt spätestens beim Probetag des Tieres mitzuteilen und im Aufnahmebogen zu notieren. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

  6. Aufgenommen werden ausschließlich Hunde, die zu einem persönlichen Vorstellungstermin erschienen sind und eine schriftliche Aufnahmebestätigung (Betreuungsvertrag) und eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben.

 

 

Zu Punkt a) und b): Nachweise sind jeweils beim Erstkontakt vorzulegen, und nach Ablauf des Impfdatums bzw. Änderung der Haftpflicht-

 

Versicherung.

 

Zu Punkt c) und d): Dies ist täglich vor Abgabe des Hundes zu bestätigen.

 

 

§ 2 Haftungsausschluss

 

  1. Bei bewusstem Verschweigen von Untugenden des Hundes gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Besitzers.

  2. Falls ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Tiere darstellt, behält sich die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

  3. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin bei der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf abgeben und dies der Betreuungsperson verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

  4. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.

  5. In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen übernimmt die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf keine Haftung dafür.
    Es kommt der Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung für alle evtl. Schäden auf. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf darf in diesem Zusammenhang auch die persönlichen Daten des Kunden weitergeben.
    Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  6. Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich ein Hund dennoch eigenständig befreit, oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entwischt, übernimmt die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf keine Haftung.

  7. Der Hundeeigentümer erklärt sich damit einverstanden, das der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundepension /-Tagesstätte Freilauf ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.

  8. Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die während der Betreuung entstehen. Es wird keine Haftung über Schäden und/oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde übernommen. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.

  9. Für das Versterben eines Tieres - während der Obhut - übernimmt die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf keine Haftung.

  10. Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf nur bis zum ausgeschilderten Empfangsbereich zu betreten. Zutritt zum weiteren Betriebsgelände ist ohne Einverständnis oder Aufforderung des Personals nicht erlaubt und erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr und mit Rücksichtnahme auf Anwohner und andere Kunden.

 

 

§ 3 Rechte der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf

 

  1. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf hat das Recht, einen Hund auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf behält sich das Recht vor, aus Gründen der Unverträglichkeit, Leistungsstörungen, Läufigkeit der Hündin oder höherer Gewalt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Betreuung des Hundes vorzeitig zu beenden.

  2. In der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Der Hundehalter wurde über die Vor- und Nachteile dieser Haltungsform informiert. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.

  3. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern.

  4. Hält der zuständige Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung eines Hundes während der Betreuungszeit für erforderlich, so willigt der Hundehalter mit Abgabe des Tieres ein, dass der Betreuer den Hund in eine ihm sinngemäß erscheinende tierärztliche Behandlung verbringen kann.
    Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. (Arbeitsausfall; Fahrtkosten; Tierarztrechnung etc.). Der Betreuer wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren und wenn das nicht möglich ist, in bester Absicht für das Wohl des Tieres zu handeln.

  5. Für den Fall, dass das zu betreuende Tier nicht innerhalb der Geschäftszeiten aus der Unterbringung abgeholt wird, ist die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf berechtigt einen pauschalen Stundensatz von 20 Euro pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen und den Hund nach 3 Tagen anderweitig abzugeben(z.B. Tierheim, Pensionen). Das Tierheim wird von der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf ausgesucht. Alle Kosten, die dadurch entstehen gehen zu Lasten des Halters.

  6. Abholung außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Absprache und Aufpreis.

 

Aufpreis: 20,00 € pro angefangener Stunde; Bei Abholung der Hunde außerhalb der Öffnungszeiten OHNE vorherige Absprache: 40,00 €

 

  1. Vom Hund beschädigte Gegenstände der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

  2. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf hat das Recht, den Hund / die Hunde erst zu einem Pensionsaufenthalt aufzunehmen, wenn der Hund im Vorfeld ein oder mehrere Tage zur Eingewöhnung in der Tagesbetreuung abgegeben wurde.

 


§ 4 Vertragliche Richtlinien

 

  1. Innerhalb der Monatspauschalen hat Ihr Hund einen garantierten Platz in der Hundetagesstätte Freilauf. Eine Monatspauschale beginnt jeweils mit dem ersten Werktag eines Kalendermonats und endet mit dem letzten Werktag des gleichen Monats. Der Monatsbeitrag ist eine Pauschale. Es werden keine Fehltage angerechnet - ausgenommen sind vertraglich festgehaltene Sondervereinbarungen. Die Hundetagesstätte Freilauf hat jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht eine Monatskarte vorzeitig zu beenden. Noch unverbrauchte Guthaben werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet. Die Kündigung der Monatspauschale erfolgt bis spätestens zum 10. Tag des Monats für das Folgemonat.

 

  1. Zahlungskonditionen:
    Die Bezahlung erfolgt im Voraus. Änderungen der Zahlungskonditionen müssen vertraglich festgehalten werden.

    Bei Erstbesuchern ist Barzahlung erforderlich, bei Dauergästen ist es möglich einen Dauerauftrag, Überweisung oder das Lastschriftverfahren zu benutzen.

 

- Der Pensionsaufenthalt ist im Voraus spätestens am Tag der Abgabe des Hundes zu entrichten.

 

- Die Bezahlung der Monatspauschalen erfolgt am Anfang des Monats per Dauerauftrag oder

 

Einzugsermächtigung bis spätestens zum 5. Werktag des Monats.

 

- Einzelne Tage oder einzelne Stunden in der Hundetagesstätte Freilauf sind am Tag der Betreuung im

 

Voraus in bar zu entrichten.

 

- Erscheint/Erscheinen der Hund/ die Hunde einer Monatspauschale öfter als gebucht, sind die zusätzlichen

 

Tage bzw. Stunden im Voraus in bar zu entrichten. Preise: pro Stunde = 4,00 €; 4 – 6 Stunden = 15,00 €;   6– 10 Stunden = 20,00 €

 

  1. Stornobedingungen:

 

Eine Absage oder Verschiebung eines oder mehrerer Betreuungstage durch den Teilnehmer muss spätestens 24h vor dem ersten Betreuungstag erfolgen. Erfolgt dies später oder gar nicht, werden die entsprechenden Betreuungstage voll berechnet, bei Pensionsgästen mindestens 2 Wochen im Voraus, bei Stornierung oder Verschiebung 14 – 7 Tage vor dem gebuchten Aufenthalt werden 50% des Betreuungs-betrages berechnet. Bei Stornierung oder Verschiebung weniger als 7 Tage vor Aufenthalt bzw. bei Nicht- erscheinen des Pensionsgastes wird der volle Betreuungsbetrag berechnet.

 

Ausnahme Schulfereienzeiten in Bayern: Wer eine Betreuung während der Ferienzeit für seinen Hund gebucht hat, muss mindestens 4 Wochen im Voraus stornieren oder verschieben. Bei Stornierung/Verschiebung 30 – 21 Tage vorher werden 25 % des Betreuungsbetrages berechnet bei Stornierung/Verschiebung 21 – 14 Tage vorher werden 50% des Betreuungsbetrages berechnet. Bei Stornierung/ Verschiebung weniger als 14 Tage vorher wird der volle Betreuungsbetrag berechnet. Bei nicht Erscheinen des Pensionsgastes/ der Pensionsgäste wird der volle Betreuungsbetrag in Rechnung gestellt.

 

Muss der Pensionsaufenthalt vorzeitig beendet werden (z.B. durch Läufigkeit der Hündin, Verhaltens-auffälligkeiten eines Hundes, Krankheit, etc.) erfolgt KEINE Rückerstattung des Betreuungsbetrages.

 

Muss die Tagesstättenbetreuung unterbrochen werden (z.B. Krankheit, Läufigkeit, etc.) besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten.

 

  1. Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit in der Hundetagesstätte /-Pension Freilauf Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

 

 

 

 

§ 5 Salvatorische Klausel

 

 

 

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundetagesstätte /-Pension Freilauf und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

 

 Stand: Juni 2023